Was sagt die neue alte Regierung zum Urheberrecht?

Ich habe mir mal schnell angesehen, was der neue Regierungspakt zum Thema Urheberrecht hergibt. Dazu habe ich das alte Koalitionsabkommen mit dem neuen verglichen.
Das Regierungsprogramm 2008-2013 „Gemeinsam für Österreich“:

B.9. Verbesserung der Konsumenteninteressen in der Informationsgesellschaft
Die digitalen Rechte der Konsumenten sind zu verbessern. Ausbau der Rechte im nichtgewerblichen Umgang mit digitalen Inhalten, ohne dadurch das gesetzliche Schutzniveau des Urheberrechtes für Kunstschaffende abzubauen. Im Urheberrecht steht die Klärung des Verhältnisses „Freie Werknutzung – technische Schutzmaßnahmen“ im Bereich der digitalen Rechte im Vordergrund. Das Recht auf Privatkopie digitaler Datenträger soll sichergestellt werden.

Erfolgreich. Österreich.“ Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018:

Ziel: Gerechte Entlohnung für kreatives Schaffen
Herausforderung: Gesamtstrategie für geistiges Eigentum und Verbesserung der Einkommenssituation von KünstlerInnen
Maßnahmen:
Das volle Potential des geistigen Eigentums ausschöpfen durch Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Strategie für geistiges Eigentum unter Einbeziehung aller Stakeholder und unter Berücksichtigung der gesamten Bandbreite des geistigen Eigentums. Bewusstseinsschärfung der breiten Öffentlichkeit für den Schutz und die Funktion des Urheberrechts. Reform des Urheberrechts und sonstiger rechtlich relevanter Bestimmungen unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes, sowie der Interessen von kunstschaffenden Konsumenten und in Österreich tätigen Unternehmen. Anpassung des Filmurheberrechts an die europäische Judikatur, Bedarfsanalyse für urhebervertragsrechtliche Regelungen, Prüfung von Sonderregelungen für digitale Publikationen von Sammlungsbeständen.

In der vergangenen Legislaturperiode wurde nichts dergleichen beschlossen. Sonst stünde das alles ja nicht im Programm der neuen Regierung. Es wurde nur die EU-Richtlinie zur Verlängerung des Leistungsschutzrechts von Tonträgerherstellern und ausübenden Künstler von 50 auf 70 Jahre. (Die ist natürlich auch höchst kritisierenswert.)
Im November des Vorjahres ist ein erster Gesetzesentwurf durchgesickert, der berechtigterweise viel Kritik geerntet hat (siehe: Zugriff auf Userdaten). Zu ersten Konsultationen des Justizministeriums waren nur einschlägig bekannte „Stakeholder“ (in der Mehrzahl solche, die von sich behaupten, sie hätten Recht) eingeladen gewesen. Die  Zivilgesellschaft wurde schließlich doch noch zu Gesprächen gebeten. Seither ist es aber wieder still um das Thema geworden.
Was ist bemerkenswert an den paar Zeilen?

  1. Die Überschriften haben ganz unterschiedliche Dinge im Fokus. Ging es 2008 noch um die Konsumenten, so ist das Interesse heuer auf diejenigen gerichtet, die kreativ schaffen.
  2. Man will alle Stakeholder einbeziehen: Das ist ein Versprechen, an das man die Regierung gegebenenfalls wird erinnern müssen.
  3. Das „Recht auf Privatkopie“ wird in der neuen Version nicht erwähnt. Der Umgang mit dem was etwas sperrig als „nicht kommerziell orientierte Nutzungshandlung“ beschrieben wird, ist aber zentral für ein reformiertes Urheberrecht. Statt dessen wird der Begriff des „kunstschaffenden Konsumenten“ verwendet. Nun ist nicht jede nicht kommerziell orientierte Nutzungshandlung mit Kunstschaffen gleichzusetzen. Interessant wird, wo die Grenze gezogen werden soll.
  4. Neu ist der Verweis auf „geistiges Eigentum“. Der Begriff ist aus meiner Sicht problematisch und er wird durch die einfache Reproduzierbarkeit von Werken nicht unproblematischer. Vereinfacht gesagt: Für einen Gedanken, der einmal öffentlich geäußert wurde, lassen sich nur schwer Eigentumsrechte geltend machen.
  5. Ebenfalls neu ist das Thema Urhebervertragsrecht. Das wäre ganz zentral, wenn man die Überschrift „Verbesserung der Einkommenssituation von KünstlerInnen“ ernst nimmt. Aber hier soll ja nur evaluiert werden.
  6. Beim Filmurheberrecht geht es um die „Cessio Legis“, wo es schon ein entsprechendes Urteil des EuGH gibt.

Der neue Justizminister hat eine interessante Aufgabe vor sich.

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